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CoronaSchVO In der ab dem 10. 11. 2020 gültigen Fassung


Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Ge- währleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verord- nung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begren- zen und Infektionswege nachvollziehbar machen.


Hier die aktuelle komplette Verordnung zum Download.


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