Zuschüsse & Förderungen
Um die Jugendarbeit unserer Mitgliedsvereine zu unterstützen, fördert die Sportjugend Oberhausen mit Zuschüssen für:
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die Durchführung von Ferienmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen und int. Jugendbegegnungen,
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die Durchführung von Jugendversammlungen,
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die Teilnahme am VM sowie die Durchführung von Bildungsveranstaltungen,
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und die Anschaffung von Lehr- und Beschäftigungsmaterialien.
Die Zuschüsse sollen die Jugendarbeit der Vereine als „freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach dem KJHG“ unterstützen. Deswegen sind diese an besondere Bedingungen gekoppelt, die in den Richtlinien zusammengefasst wurden:
2024_Richtlinien Foerderung Kinder und Jugendarbeit (PDF)
Voranmeldung (vor der Maßnahme auszufüllen):
Ab sofort ist die Voranmeldung noch einfacher über ein Online-Formular möglich:
andere Anträge
Lehr- und Beschäftigungsmaterialien (PDF)
Verwendungsnachweise (nach der Maßnahme auszufüllen):
Jugendversammlung (PDF)
Bildungsmaßnahme (PDF)
Ferienmaßnahme (PDF)
Sämtliche papier- und dokumentengebundene Anträge und Verwendungsnachweise können auch papierlos über E-Mail eingereicht werden.
Folgende Förderungen sind leider ausgelaufen:
2023_Richtlinien Foerderung Kinder und Jugendarbeit (PDF)
2022_Richtlinien Sonderförderung Jahresabschlussveranstaltungen (PDF)
Qualifizierung
Wir bieten als Bildungsträger zusammen mit dem Qualifizierungszentrum BEMO und in Kooperation mit dem Auschuss für Schulsport der Stadt Oberhausen verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen an.
Für Jugendliche, die später ihren Übungsleiterschein machen wollen oder erstmal als Sporthelfer:in in die Sportpraxis herein schnuppern wollen, ist die Sporthelfer:in-Ausbildung (ehemalig Gruppenhelfer:in) die richtige wahl. Wer die Teile 1+2 absolviert hat, hat damit auch das Basismodul, als Grundqualifikation auf dem Weg zum Übungsleiterschein geschafft.
Sonderurlaub für Ehrenamtliche
Das komplette Angebot des QZ BEMO in Oberhausen finden Sie auf meinsportnetz.nrw.
Arbeitnehmer:innen die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind können nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Tätigkeiten bei folgenden Maßnahmen sind im Gesetz vorgesehen:
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Jugendferienlagern
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Jugendreisen
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Jugendwanderungen
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Jugendfreizeiten
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Jugendsportveranstaltungen
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int. Jugendbegegnungen
Über die Sportjugend des LSB NRW e. V. können ArbeitnehmerInnen eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.
Alle Informationen rund um die Bedingungen und alle notwendingen Anträge findet ihr hier.
Vereinsberatung / VIBSS
Die tägliche Arbeit im Sport wirft immer mal wieder Fragen auf.
Buchhaltung, Steuern, Versicherungen und Satzung sind nur einige der Themen bei den es immer wieder Probleme und Fragen gibt. Aber auch die Fragen nach der Aufstellung des Vereins für die Zukunft oder das Finden neuer Mitarbeiter stehen immer wieder im Raum.
Der Landsportbund NRW bietet auf dem VIBSS-Portal viele Informationen rund um Fragen und Probleme beim Vereinsmanagment und bei der Vereinspraxis.
Jedem Sportverein bietet der LSB einmal im Jahr eine kostenlose Vereinsberatung vor Ort bei Ihnen an. Diese richtet sich nach Ihren spezifischen Fragestellungen im Verein.
Hier finden Sie das Online-Anmeldeformular zur Vereinsberatung.